Hamm am Rhein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
2035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67580
Vorwahl
06246
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hamm am Rhein
Hauptstraße 1
67574 Hamm am Rhein
2. Bürgeramt Hamm am Rhein
Hauptstraße 2
67574 Hamm am Rhein
3. Ordnungsamt Hamm am Rhein
Rathausplatz 3
67574 Hamm am Rhein
Gemeinde Hamm am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Eicher See in Hamm am Rhein wurde im Juli 2022 in der Form eines Vorentwurfs vorlegt. Der Plan zielt darauf ab, die Bebauung im Sinne eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden Baugebietes zu unterbinden und sicherzustellen, dass die Bebauung den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht wird und Natur und Landschaft schont. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet und ist bereits vollständig mit Wochenendhäusern bebaut, wobei einige bauliche Entwicklungen nicht den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen. Der Plan fordert eine aufgeständerte Bauweise bis zur Höhe des Bemessungshochwassers HQ 200 des Rheins plus 0,50 m und schreibt den Erhalt ortsbildprägender Gehölzbestände vor.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.